Ehesakrament

Durch das gegenseitige Eheversprechen der christlichen Brautleute vor dem trauberechtigten Geistlichen und in Gegenwart der Trauzeugen kommt das Sakrament der Ehe zustande. Mann und Frau stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Sie versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Geistliche erfragt zuvor den Konsens und nimmt ihn entgegen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.

Zu einer sakramentalen Ehe zwischen zwei getauften Christen gehören drei unentbehrliche Elemente:

  1. Ehekonsens - Mann und Frau legen in Freiheit ohne Furcht und Zwang ihr Versprechen ab.
  2. Die Unauflöslichkeit - Das Brautpaar bejaht einen lebenslänglichen und ausschließlichen Bund.
  3. Bereitschaft zur Fruchtbarkeit - Die Brautleute sind offen für die Kinder, die Gott ihnen schenken möchte.

 

Welches Pfarramt bzw. welcher Pfarrer ist für die Anmeldung und die Vorbereitung Ihrer kirchlichen Trauung zuständig?

Nehmen Sie bitte sehr früh - d.h. noch bevor Sie Ihren Hochzeitstermin festlegen, aber mind 6 - 8 Monate vor der geplanten Trauung - Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Pfarramt auf. Zuständig ist das röm.-kath. Pfarramt, in dessen Gebiet die Braut und/oder der Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Ist nur ein Teil katholisch, ist dessen röm.-kath. Pfarramt zuständig. Abgesehen davon kann die kirchliche Trauung als solche dann auch ein anderer katholischer Priester oder Diakon halten, den gegebenenfalls Sie von sich aus darum bitten.

Die Brautleute sind zu einer „Ehevorbereitung“ verpflichtet („Brautleutetage“). In unserer Diözese gibt es dazu mehrere Angebote, die Sie beim Pfarramt erfahren. Der Seelsorgeraum bietet aber auch – in der Regel Mitte bis Ende Mai – einen Ehevorbereitungsnachmittag an.

 

Vorzulegende Dokumente:

Nach Vereinbarung des Trauungstermins findet ca. 1 - 2 Monate vor der Hochzeit ein Traugespräch mit dem Pfarrer (bzw. dem trauenden Priester oder Diakon) statt. Hier werden alle organisatorischen, rechtlichen, liturgischen und geistlichen Fragen besprochen und vereinbart.