Kirchenräte
Der Kirchenrat ist das pfarrliche Gremium, das für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Jede Pfarre hat einen eigenen Kirchenrat, der sich um die zeitlichen Güter der Pfarre kümmert. Die Mitglieder werden dem Bischof vom Pfarrer vorgeschlagen und dieser ernennt sie für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren.
Vorsitzender des Kirchenrates ist der Pfarrer. Der stellvertretende Vorsitzende wird von den Mitgliedern des Kirchenrates gewählt und hat, v.a. in Abwesenheit des Pfarrers, besondere Vollmachten. Für die Geschäftsgebarung der Pfarre wie Verträge, Verkauf, Ankauf etc. braucht es Mehrheitsbeschlüsse des Kirchenrates.
Kirchenräte in Galtür:
Stellvertretender Vorsitzender Oswald „Ossi“ Pfeifer jun.
Diakon Karl Gatt, Ludwig „Luggi“ Salner, Gregor Kathrein
Kirchenräte in Mathon:
Stellvertretender Vorsitzender Friedrich Walser
Diakon Karl Gatt, Albrecht Pfeifer, Othmar Walser, Peter Sonderegger
Kirchenräte in Ischgl:
Stellvertretender Vorsitzender Herbert Aloys
Hannes Parth, Fritz Walser, Rudolf Walser, Hugo Zangerl